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Das deutsche NIS2-Umsetzungsgesetz

Das NIS2-Umsetzungsgesetz — offiziell „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz" (NIS2UmsuCG) — überführt die EU-Richtlinie NIS2 in deutsches Recht. Es ergänzt das BSI-Gesetz und verschärft Pflichten zur Cybersicherheit erheblich.

Anders als die bisherige KRITIS-Regulierung adressiert das Gesetz auch viele mittelständische Industrieunternehmen — insbesondere in den Sektoren Energie, Wasser, Lebensmittel, Verkehr, verarbeitendes Gewerbe und digitale Dienste.

Verstöße können mit Bußgeldern bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Konzernumsatzes geahndet werden. Geschäftsleitungen haften zudem persönlich.

NIS2-Umsetzungsgesetz: nationale Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland

— Das regelt das NIS2-Umsetzungsgesetz —

Erweiterter Anwendungsbereich
Mindestmaßnahmen Cyber-Risikomanagement
Melde- & Registrierungspflichten
Bußgelder & Geschäftsleitungshaftung

Status der Umsetzung in Deutschland

Die EU-Frist für die nationale Umsetzung war der 17. Oktober 2024. Das deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Unternehmen sollten den Inkrafttretens-Stichtag nicht abwarten — die fachlichen Anforderungen sind heute bereits bekannt und in der Praxis umsetzbar.

Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?

  • Registrierung beim BSI als wesentliche oder wichtige Einrichtung
  • Risikomanagement mit dokumentierten technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Meldepflicht: Frühwarnung binnen 24 h, qualifizierte Meldung binnen 72 h
  • Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen gegenüber dem BSI
  • Schulung und Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung

Bußgelder und Haftung

Wesentliche Einrichtungen müssen mit Bußgeldern von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. Wichtige Einrichtungen mit bis zu 7 Mio. € oder 1,4 %. Geschäftsleitungen können zudem persönlich für Versäumnisse haftbar gemacht werden.

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